Der Initiativfonds der LHS Magdeburg

Initiativfonds Gemeinwesenarbeit

      

Position 01:

Das Antragsverfahren und der Nachweis der Verwendung der Mittel im Rahmen der geltenden Förderrichtlinie werden von den Arbeitsgruppen akzeptiert. Beides hat sich in der Praxis bewährt und soll in der bisherigen Form beibehalten werden.

      

Position 02:

Aus dem Initiativfonds sollen vorwiegend Projekte mit neuen inhaltlichen Ansätzen unterstützt werden. 

      

Position 03:

Traditionsprojekte sollen weiterhin mit maximal der Hälfte der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel gefördert werden. Ihre Verstetigung soll möglichst aus anderen Quellen als dem Initiativfonds erreicht werden.

      

Position 04:

Vor der Vergabe der Mittel müssen die Projekte den GWA-Gruppen konkret vorgestellt werden. Die Zielstellungen der Projekte müssen an der Förderrichtlinie ausgerichtet sein. Besonders innovative Projekte sollten nach Möglichkeit zuerst unterstützt werden.

      

Position 05:

An der Durchführung von Projekten sollen möglichst mehrere Institutionen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen beteiligt sein. Projekte mit gleichem Inhalt sollen im Stadtteil nur einmal im Jahr gefördert werden.

      

Position 06:

Den Sprechern/Sprecherräten soll für ihre Tätigkeit eine pauschale Abgeltung für Sachkosten gewährt werden können. Die GWA-Gruppen können zu Beginn des Jahres festlegen, dass ein Betrag von bis zu 60 Euro aus dem Budget des Initiativfonds der Arbeitsgruppe für Aufwendungen des Sprechers/ Sprecherrates oder Anerkennungen durch die Arbeitsgruppe verwendet werden soll. 

 

(Quelle: Anlage 2 DS 0168/11, Positionspapier zur weiteren Entwicklung der Arbeitsgruppen Gemeinwesenarbeit in der Landeshauptstadt Magdeburg)

Förderrichtlinie GWA 2018.pdf
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