Jugendliche mit Softairwaffe sorgen für Polizeieinsatz

Aufregung an der IGS Hildebrandt / Schüsse in Richtung einer Schülergruppe

Vier Jugendliche mit einer Softairwaffe haben am Mittwochvormittag an der Integrierten Gesamtschule (IGS) „Regine Hildebrandt“ für einen Großeinsatz der Polizei gesorgt. Gegen 11.20 Uhr war die Polizei von der Schule informiert worden, dass vor dem Schulgelände sich vier Jugendliche aufhalten, die augenscheinlich mit einem waffenähnlichen Gegenstand hantierten und damit unter anderem auch auf das Schulgebäude zielten. Sie waren von einem Fenster der Schule aus dabei beobachtet worden.

Sofort schickte das Revier mehrere Einsatzkräfte zur Schule. In der Nähe der Schule konnten die Polizeibeamten schließlich vier Jugendliche ausfindig machen. „Hierbei handelte es sich um ein Mädchen und drei Jungen im Alter von 13 und 14 Jahren, wobei zwei der Jugendlichen Schüler der betreffenden Schule sind“, informierte Polizeisprecherin Heidi von Hoff.

Bei der Durchsuchung des Quartetts wurde eine Softairwaffe aufgefunden und sichergestellt. Bei der Waffe soll es sich um eine Druckluftpistole mit geringer Durchschlagskraft und Plastekugeln als Munition gehandelt haben. Solche Waffen fallen nicht unter das Waffengesetz und werden eher unter dem Begriff Spielzeugwaffe geführt, können aber je nach Ausführung als sogenannte Anscheinswaffe gelten.

Nach ersten Erkenntnissen der Polizei sollen die Jugendlichen damit nicht nur in Richtung der Schule gezielt, sondern auch aus größerer Entfernung in Richtung einer Schülergruppe geschossen haben. Verletzt worden soll aber niemand sein. Die Polizei geht von einem Fall jugendlichen Leichtsinns aus, ermittele aber dennoch unter anderem wegen des Verdachts der Bedrohung sowie auch wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung.

Die Jugendlichen wurden zunächst mit aufs Revier genommen, um den Sachverhalt aufzunehmen. Später wurden sie ihren Eltern übergeben. Die Softairwaffe wurde sichergestellt, die Ermittlungen laufen. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei kam nicht zum Einsatz.

Sehen Softairwaffen echten täuschend ähnlich, können sie unter die waffenrechtlichen Regelungen zu den Anscheinswaffen fallen. Solche Waffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht getragen werden. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro drohen.

(Quelle: Volksstimme, 12.11.2020)

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