Angeln am Neustädter See ist wieder gestattet

Anglerverein schließt neuen Pachtvertrag mit der Stadt Magdeburg / Fischen vom Boot aus bleibt weiterhin verboten

Harald Rohr macht am Sonnabend einen zufriedenen Eindruck. Während sein Blick über das Wasser am Neustädter See schweift, in dem sich idyllisch die Wolken und das gelb gewordene Schilf spiegeln, berichtet er erfreut, dass eine Einigung über die Nutzung des Neustädter Sees zum Angeln erzielt worden und das Fischereiverbot aufgehoben ist. 248 Tage war es Anglern nicht gestattet, ihre Posen am See auszuwerfen, berichtet er. Doch nun sind die Fischereipachtverträge mit dem Barleber Kies- und Baustoffwerk, der Landeshauptstadt Magdeburg und einer Einzelperson „unter Dach und Fach“, erzählt er, und der See gelte nun unter anglerischen Gesichtspunkten wieder als geeinter See. Einzig das Bootsangeln ist nicht gestattet. Darauf weist Harald Rohr unmissverständlich hin. Nicht nur Motor- und Ruderboote sind auf dem See verboten, auch mit kleinen Schlau- bzw. Bellybooten dürfte das Gewässer nicht befahren werden.

„Im Vordergrund steht natürlich die Hege und Pflege des Gewässers“, sagt Rohr. Da kommt auf die Angler vom Neustädter See auch Arbeit zu. Denn immer wieder hinterlassen Besucher ihren Müll im Schatten der Wohlstandsgesellschaft, wie Harald Rohr sagt. Der hat inzwischen schon alle Hände voll mit weiteren Belangen des Anglervereines zu tun. Wer Mitglied ist, kann das Gewässer kostenfrei nutzen. Wer kein Mitglied im Verein ist, der kann beim Anglerverband eine Gästekarte erwerben – sowohl Tages- als auch Monatskarten stehen zur Verfügung, berichtet Rohr. Doch wer öfter in Magdeburg angelt, für den würde sich eine Mitgliedschaft lohnen.

Wer angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Das Wissen hierzu wird Interessenten in einem 30-stündigen Vorbereitungslehrgang mit anschließender Prüfung vermittelt. Zur Prüfung gehören ein schriftlicher Teil mit 60 Fragen und ein mündlicher Teil. Kinder ab 8 Jahren können die Jugendfischereischeinprüfung ablegen, ab 18 Jahren ist der Fischereischein erforderlich. Nach dem behördlichen Teil fehlt dann nur noch die Erlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten für die Vereinsgewässer.

(Quelle: Volksstimme, 21.11.2016)

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