Badeverbot an Barleber und Neustädter See

Schilder verbieten nach Saisonende die Nutzung der öffentlichen Badestellen

Auf die Idee, fernab des Sommers baden zu gehen, kommen gewiss nicht viele Magdeburger. Dennoch verbietet es die Stadt und stellte sowohl am Neustädter See als auch am Barleber See sowie am Salbker See insgesamt 30 Verbotsschilder auf. Grund ist ein Gerichtsurteil. Das Amtsgericht in Treysa (Nordhessen) verurteilte Anfang des Jahres den Neukirchener Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung. Drei Geschwisterkinder waren 2016 in einem Löschteich in Neukirchen ertrunken.

Gerichtsurteil sensibilisiert Betreiber von Badeseen

Im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil seien in Deutschland Eigentümer und/oder Betreiber von Seen noch sensibler geworden, erklärt Magdeburgs Stadtsprecher Michael Reif. Der Fachbereich Schule und Sport veranlasste daher, dass zum Ende der diesjährigen Badesaison sowohl am Barleber See als auch am Neustädter See jeweils in dem von der Stadt bewirtschafteten Bereich Badeverbotsschilder aufgestellt wurden. „Zusätzlich wurden aus Sicherheitsgründen auch Schilder am Salbker See montiert, obwohl es hier kein öffentliches Strandbad gibt! Insgesamt wurden an den drei genannten Seen 30 Schilder zur Sicherheit der Bürger errichtet“, erklärt er weiter. Zu Beginn der Badesaison sollen zumindest in den beiden Strandbädern die Verbotsschilder wieder entfernt und dann erst nach der Saison wieder aufgestellt werden.

Doch nicht nur das Urteil gegen den Neukirchener Bürgermeister veranlasste viele Kommunen, Badestellen zu sperren. Bereits 2017 nahm der Bundesgerichtshof Kommunen in die Verantwortung. Gibt es an einer öffentlichen Badestelle keine Badeaufsicht, drohen den Kommunen Strafverfahren.

Kein Zusammenhang zum jüngsten Unfall mit Kitakind

In dem Urteil (III ZR 60/16) heißt es unter anderem: „Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat eine Verkehrssicherungspflicht.“ Dies bezog sich vor allem auf Gefahrenquellen wie Badeinseln, Steganlagen, Bojen und Ähnliches. Aber: Die Kommunen müssten nicht rund um die Uhr beaufsichtigen. Fernab der Badesaison sind die öffentlichen Badestellen der Stadt Magdeburg geschlossen. Das Schwimmen ist verboten, wie die Hinweisschilder nun ausdrücklich zeigen.

Einen Zusammenhang zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem tragischen Tod eines zweijährigen Kita-Kindes, das Anfang Oktober im Neustädter See ertrunken ist, gibt es nicht. Die Schilder wurden bereits zum Saisonschluss Ende August aufgestellt.

 (Quelle: Volksstimme, 20.10.2020)

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