Haselhoff lockert die Zügel

Sachsen-Anhalt prescht bei den Lockerungen der strengen Corona-Beschränkungen bundesweit deutlich vor. Möglich machen das die niedrigen Infiziertenzahlen im Land.

Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt die Kontaktsperren deutlich aufgeweicht. Ab dem heutigen Montag dürfen fünf Personen zusammen unterwegs sein, auch wenn sie nicht in einem Haushalt leben. Bisher war nur die Begleitung von einem Menschen außerhalb des Haushalts erlaubt. Das beschloss die schwarz-rot-grüne Landesregierung am Sonnabend in Magdeburg.

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte, dass Sachsen-Anhalt vergleichsweise wenige bestätigte Corona-Infizierte hat. Allein Mecklenburg-Vorpommern steht besser da. Zuletzt waren in Sachsen-Anhalt innerhalb eines Tages nur zwei neue Fälle dazugekommen. Diese Entwicklung erlaube dem Land jetzt einen „erheblichen Schritt nach vorn“, sagte Haseloff. Zugleich betonte er: „Wir müssen korrekturfähig bleiben.“ Die neue Verordnung gilt bis zum 27. Mai.

Die Regierung strebt an, dass Restaurants, Kneipen und Cafés ab dem 22. Mai – also vor Pfingsten – wieder öffnen dürfen. Das gilt für die Außen- und auch die Innengastronomie. Voraussetzung ist, dass die Infektionszahlen im Land weiter gering bleiben.

Zudem müssen Gastronomen Hygiene- und Abstandsbestimmungen einhalten. Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) will erreichen, dass die Nachbarbundesländer im gleichen Zeitraum öffnen.

Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen bleiben unabhängig von der Personenzahl verboten.

Ab dem 11. Mai soll in Alten- und Pflegeheimen eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person erlaubt sein. Die Gäste müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der vom Heim gestellt werde.

In Krankenhäusern gilt dagegen weiter ein generelles Besuchsverbot.

 

Das ist der aktuelle Stand:

  • Training in den Vereinen wird wieder erlaubt – allerdings unter Auflagen. Sport ist nur im Freien und in Gruppen von maximal fünf Menschen erlaubt. Ein Kontakt muss ausgeschlossen sein. Wettkämpfe bleiben verboten, Umkleidekabinen und Sportgaststätten gesperrt. Zuschauer sind verboten. Möglich sind jetzt etwa Reiten, Tennis, Leichtathletik und Rudern. Aber auch Fußball-Training in Kleingruppen, wenn ein 1,5-Meter-Abstand eingehalten wird.
  • Schwimmbäder und Sportanlagen bleiben geschlossen. Gesundheitsministerin Grimm-Benne (SPD) will erst wissenschaftliche Erkenntnisse abwarten, ob Chlor im Wasser das Coronavirus zuverlässig abtötet. Es werde aber nach einer Lösung gesucht, um die Freibadsaison – etwas später als gewöhnlich – starten lassen zu können.
  • Auf Spielplätzen darf ab dem 8. Mai wieder getollt werden, wenn die Landkreise dies im Einzelfall oder per Allgemeinverfügung erlauben.
  • Die Maskenpflicht in Läden sowie Bus und Bahn bleibt. Sie gilt künftig aber erst für Kinder ab 6 Jahren. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ebenso Menschen, denen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Schwangerschaft das Tragen einer Maske nicht möglich oder zumutbar ist.
  • Ab Montag dürfen Geschäfte mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern unter Auflagen wieder öffnen. Auf einer Fläche bis zu 800 Quadratmetern darf sich ein Kunde je 10 Quadratmeter aufhalten, darüber hinaus muss es pro Kunde 20 Quadratmeter Platz geben.
  • Auch Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen dürfen wieder öffnen. Ebenso Museen und Bibliotheken.
  • Sachsen-Anhalt beschränkt die Kirchen wegen der Corona-Pandemie nicht mehr bei Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen Hygienestandards selbst umsetzen. Bisher waren Zusammenkünfte zu Gottesdiensten in Kirchen noch untersagt.
  • Die Grundschulen öffnen wieder ihre Pforten für den Unterricht. Ab heute kehren zunächst die Viertklässler zurück.
  • Die Landespolizei hat seit dem 3. April bei knapp 137 500 Kontrollen mehr als 500 Ordnungswidrigkeiten geahndet. In 134 Fällen wurde Strafanzeige gestellt. Anzeigen bekamen fast nur Menschen, die sich trotz Verbots zu Feiern, größeren Versammlungen oder Picknicks in der Öffentlichkeit trafen (129 von 134 Straftaten). Zwei Drittel aller Ordnungswidrigkeiten (352 Fälle) beruhten darauf, dass sich Menschen nicht an die Kontaktverbote hielten.
  • Sachsen-Anhalt hat Soloselbstständigen und kleineren Unternehmen bislang 180,3 Millionen Euro Corona-Soforthilfe in Form von Zuschüssen gezahlt. Rund 42 400 Anträge sind laut Wirtschaftsministerium eingegangen. 21 700 Soforthilfen wurden bislang bewilligt. 

(Quelle: Volkstimme: 04.05.2020)

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