Ab sofort Kontrolle der Personalien
Die Landeshauptstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass ab dem 25. März im öffentlichen Raum der Personalausweis mitzuführen ist. Es kann auch ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass) mitgeführt werden, dann ist aber ein Dokument, aus dem die Wohnanschrift der Person ersichtlich ist, erforderlich. Die Dienstkräfte der Polizei und des Ordnungsamtes sind berechtigt, Personen anzuhalten und nach dem Grund des Verlassens der Wohnung zu befragen. Wird die Wohnung ohne triftigen Grund verlassen und/ oder kein Ausweisdokument mitgeführt, liegt eine Straftat vor.
(Quelle: Magdeburg.de)
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