Bitte beachten

Ab sofort Kontrolle der Personalien

Die Landeshauptstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass ab dem 25. März im öffentlichen Raum der Personalausweis mitzuführen ist. Es kann auch ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass) mitgeführt werden, dann ist aber ein Dokument, aus dem die Wohnanschrift der Person ersichtlich ist, erforderlich. Die Dienstkräfte der Polizei und des Ordnungsamtes sind berechtigt, Personen anzuhalten und nach dem Grund des Verlassens der Wohnung zu befragen. Wird die Wohnung ohne triftigen Grund verlassen und/ oder kein Ausweisdokument mitgeführt, liegt eine Straftat vor.

(Quelle: Magdeburg.de)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0
Jetzt erhältlich - Ausgabe 62
Jetzt erhältlich - Ausgabe 62
Schulprojekt 1979/80, Klasse 4b, Neruda POS auf einen Blick
Schulprojekt 1979/80, Klasse 4b, Neruda POS auf einen Blick
Besucherzaehler
Unsere Partnerseite - www.kannenstieg.net
Unsere Partnerseite - www.kannenstieg.net

NeustaedterSee.de ist auch auf Facebook. Immer aktuell und keine News verpassen!

 

www.facebook.com/Neustaedtersee