„Dann bleibt es halt“

Neue Initiativfonds-Regeln frustrieren GWA-Mitglieder im Hopfengarten

Immer wieder gibt es in den Gemeinwesenarbeitsgruppen derzeit kritische Diskussionen zum Initiativfonds. Die Stadt will mit dem Geld die Arbeit im Stadtteil fördern. Das Geld zu bekommen, wird allerdings mit den neuen Regelungen zunehmend komplizierter.

Es war das bestimmende Thema der Gemeinwesenarbeitsgruppe (GWA) am Mittwochabend im Hopfengarten: das neue Regelwerk der Stadtverwaltung zum Initiativfonds. In der Gaststätte „Fast wie zu Hause“ wurde darüber rege diskutiert. Die Mitglieder von Vereinen und Initiativen, die an der Sitzung teilnahmen, kritisierten, dass das Verfahren, mit dem sie Geld zum Beispiel für Straßenfeste oder öffentliche Veranstaltungen in ihren Einrichtungen abrufen können, immer komplizierter werde. Dieter Förster stellte als Sprecher der Gemeinwesenarbeitsgruppe die neuen Regeln vor. Die wichtigsten Änderungen sind der Nachweis der Unterschriftsberechtigung und der Zeitraum einer Veranstaltung.

Sind etwa in einem Verein zwei Vorsitzende unterschriftsberechtigt, so müssen für den Antrag auch beide unterschreiben. In den Vereinen mag das noch zu realisieren sein. Wenn jedoch zum Beispiel eine Kindertagesstätte in freier Trägerschaft Geld beantragen möchte, könne das nicht mehr die Leiterin der Einrichtung gegenzeichnen. Jedenfalls nicht ohne weiteres. Sie brauche dafür einen schriftlichen Nachweis, dass sie unterschriftsberechtigt ist.

Heike Dolge von der Evangelischen Jugendbildung Sachsen-Anhalt merkte dazu an, dass einige Träger bundesweit Einrichtungen hätten. Deren Geschäftsführer habe kaum Zeit, solche kleinen Anträge gegenzuzeichnen oder schriftliche Bescheinigungen auszustellen, vermutet sie. „Dann bleibt es halt“, sagte sie frustriert.

Neu ist auch, dass zum Veranstaltungszeitraum auch die Vor- und Nachbereitungszeit der Veranstaltung gehören. Nur für jene Verträge, die innerhalb dieses Zeitraumes geschlossen wurden, besteht die Chance auf einen Zuschuss, berichtete Dieter Förster weiter. „Unsere Siedlung hat im nächsten Jahr 85-jähriges Bestehen“, sagte er. Klar, dass frühzeitig mit den Vorbereitungen begonnen wird. Doch wenn er schon jetzt Verträge mit Musikgruppen oder für die gastronomische Versorgung abschließt, den Antrag jedoch erst im nächsten Jahr abgibt, sind diese Kosten nicht mehr förderfähig. „Theoretisch müsste ich schon jetzt den Antrag abgeben und den Förderzeitraum entsprechend deklarieren“, fuhr er fort.

„Vieles ergibt sich doch erst im Verlauf der Vorbereitungen“, ergänzte Tino Kuppert, der mit zu den Organisatoren des Straßenfestes in der Spaßvogelsiedlung gehört, „da kann doch keiner im Vorfeld sagen, wann welcher Vertrag geschlossen wird.“

Was die Anwesenden ebenfalls ärgert ist, dass sämtliche Ausgaben für eine Veranstaltung eingereicht werden müssen und nicht nur Belege für jene Kosten, die erstattet werden sollen, wie Förster berichtete. Auf diese Weise solle sichergestellt werden, dass der Initiativfonds einen Zuschuss bildet und nicht die finanzielle Basis für eine Veranstaltung.

Bei den von der Stadt organisierten Workshops für Interessenten, die Geld aus dem Initiativfonds in Anspruch nehmen wollen, wollen sie deshalb ihren „allgemeinen Protest“ gegen die neuen Regelungen zum Ausdruck bringen. „Am besten alles lassen, wie es war“, schlug Dieter Förster vor. Denn beim Treffen der Sprecher der Gemeinwesenarbeitsgruppen der Stadt, bei dem die Regelungen vorgestellt worden waren, habe der zuständige Verwaltungsmitarbeiter gesagt, dass die Verwaltung offen sei für Vorschläge, die das Verfahren vereinfachen.

Die einhellige Meinung der GWA Leipziger Straße/Hopfengarten brachte Stadtratsmitglied Gunter Schindehütte (CDU) auf den Punkt: „Ich denke, hier wird über das Ziel hinausgeschossen.“

Der Vorstoß der neuen Fraktion „Links für Magdeburg“, bestehend aus Helga Boeck, Frank Theile und Hugo Boeck, einen Prüfantrag in die nächste Stadtratssitzung einzubringen, wurde begrüßt. Theile sagte, die Nachweispflicht sei wichtig, denn schließlich werde auch hier Steuergeld ausgegeben. Seine Fraktion schlägt aber folgende Änderung vor: Beträge in Höhe von 50 oder 60 Euro sollten ohne Nachweispflicht ausgezahlt werden können. Zudem sollte im Fall eines Zuwendungsbescheides das Geld sofort ausgezahlt werden, damit die häufig ehrenamtlich tätigen Organisatoren es nicht auslegen müssen. Allerdings müsse das Geld dann innerhalb von zwei Monaten ausgegeben werden. Dieter Förster meinte dazu, dass darin nicht das Problem bestünde. „Die Rechnungen kommen ohnehin hinterher“, sagte er. Hintergrund für die Änderungen der Regelungen sei ein Rechnungsprüfungsbericht, bei dem Fehler der Stadt aufgefallen seien, erklärte Helga Boeck.

Auch wenn der Frust groß ist, wollen sich die Betroffenen für die Workshops anmelden. Denn würden sie es nicht tun, würden ihnen vielleicht später bei der Antragstellung Fehler unterlaufen und das Geld nicht ausgezahlt werden. Was bleibt, ist dennoch die Hoffnung auf eine einfachere Möglichkeit, den Initiativfonds, der stadtweit mehr als 50 000 Euro beträgt, wieder nutzen zu können.

(Quelle: Volksstimme, 07.10.2016)

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