Fischwilderei im Neustädter See

Mindestens vier Petrijünger am Neustädter See müssen sich wegen Schwarzangelns verantworten

Der Polizei sind Anfang Mai Fischwilderer ins Netz gegangen. Vier Angler hatten im Neustädter See ihre Ruten ausgeworfen. Doch das beliebte Angelgewässer ist derzeit für Fischzüge gesperrt. Es fehlt ein gültiger Pachtvertrag.

Die Volksstimme hatte bereits am 17. März über das Angelverbot im Neustädter See berichtet. Anlass waren schon damals ein fehlender Pachtvertrag zwischen den Eigentümern des Sees und dem Anglerverein Magdeburg sowie eine komplizierte Rechtslage. Der alte Pachtvertrag, der sich noch auf Bergrecht für den See stützte, ist ausgelaufen. Der neue Vertrag mit den drei Haupteigentümern – eine Kiesfirma, die Stadt Magdeburg und eine Privatperson – aber noch nicht abgeschlossen. Daneben gibt es weitere Eigentümer aus der Zeit, als der See noch kein Gewässer für die Kiesgewinnung, sondern einfach ein Grundstück war. „Die Fischereiausübung im Neustädter See ist mit Wirkung vom 15. März 2016 bis auf weiteres nicht mehr gestattet“, hatte Harald Rohr, Vorsitzender des Magdeburger Anglervereins, Mitte März betont.

An die Volksstimme-Berichterstattung erinnerten sich offenbar einige Anwohner, aber nicht jeder Angler. Denn Anfang Mai warfen trotz Angelverbots Petrijünger ihre Ruten an dem 60 Hektar großen See aus und wurden schließlich überrascht. Statt eines Fisches schnappte die von Zeugen alarmierte Polizei zu. Zwei Petrijünger waren mit dem Boot draußen, zwei weitere versuchten ihr Fischglück von Land aus. Vermutlich hatte sie das Ende der Schonzeit für den Hecht am 1. Mai an den See gelockt, der jahrelang ja Angelgewässer war und es auch wieder werden soll. Die Polizei bestätigt den Einsatz: „Ja, nach einem Zeugenhinweis waren unsere Kollegen am See und haben vier Personen festgestellt. Gegen sie wird nun von Amts wegen wegen des Verdachts der Fischwilderei ermittelt“, bestätigte Polizeisprecher Frank Küssner.

Fischwilderei wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Es gibt jedoch einen feinen Unterschied: Die Fischwilderei trifft nur auf Fische in Gewässern zu, die herrenlos sind. Bei Privatgewässern und Teichen handelt es sich beim unerlaubten Fang von Fischen nicht um Fischwilderei, sondern um Diebstahl. Was nun auf die vier Angler zutrifft, müssen die Ermittlungen ergeben.

Der Anglerverein weist aus Anlass dieses Falls noch einmal auf das nach wie vor bestehende Angelverbot im Neustädter See hin. Harald Rohr: „Wir hoffen aber, dass wir bald den Abschluss eines Pachtvertrages möglichst über zwölf Jahre melden können.“

Das wäre dann nicht nur eine gute Nachricht für die Petrijünger, sondern auch für den See. Denn neben dem Recht zum Angeln ist mit dem Pachtvertrag auch die Hege und Pflege des Gewässers verbunden. Dazu gehört u. a. ein fachgerechter Fischbesatz, der mithilft, die gute Wasserqualität zu halten. Und darüber freuen sich dann neben den Anglern sicher auch alle Badefreunde.

(Quelle: Volksstimme, 10.05.2016)

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