Sanierung für Hochhaus beantragt

16-Geschosser Ziolkowskistraße 22 wird offenbar wieder für die Vermietung hergerichtet

Das Hochhaus Ziolkowskistraße 22 steht weiter im Fokus der Gerüchteküche. Fakt 1 ist jedoch: Es wird keine städtische Unterkunft für Asylbewerber. Fakt 2 ist dafür aber: Der Eigentümer hat bei der Stadtverwaltung einen Antrag zur Sanierung gestellt.

Wie so viele der Gerüchte dieser Tage verbreitete sich auch dieses am vergangenen Wochenende über Facebook. „Das ist ja eine Frechheit, hier sollen auch noch ein paar Hundert Asylanten rein und das alles ohne die Anwohner zu informieren“, schreibt ein Nutzer unter ein Foto des seit Jahren leerstehenden Hochhauses an der Ziolkowskistraße. Das Foto wird weit über 200 Mal geteilt, in den Kommentaren findet sich üble Hetze gegen Flüchtlinge.

Doch der 16-Geschosser wird definitiv keine städtische Sammelunterkunft für Flüchtlinge, wie Rathaussprecherin Kerstin Kinszorra gestern auf Volksstimme-Nachfrage noch einmal bestätigt. Denn Magdeburgs Sozialbeigeordnete Simone Borris hatte bereits im Dezember gegenüber der Volksstimme erklärt, dass diese Art Hochhäuser aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten für eine Unterbringung von Asylbewerbern nicht infrage kommen würden. Allein aufgrund der Sicherheitsbedenken wären sie gänzlich ungeeignet, sagte sie damals.

Grund für die aktuelle Unruhe im Stadtteil Neustädter See ist die offensichtliche Aktivität am und im Hochhaus. Große Container stehen davor, in die aus den Fenstern allerlei Schrott fliegt, berichten Anwohner. Doch die scheinbare Entkernung des Hochhauses kündigt nicht einen von vielen erwarteten, wenn nicht gar ersehnten Abriss an, sondern offenbar doch eine Sanierung. Denn wie Kerstin Kinszorra weiter sagt, liegt der Stadtverwaltung ein Antrag vor, der eine „energetische Fassadensanierung und Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und der barrierefreien Erschließung“ beinhaltet.

Was der private Eigentümer damit bezweckt, ist nicht bekannt und auch nicht Sache der Stadt. Ob er die Wohnungen nach einer erfolgten Sanierung dann an bleibeberechtigte Flüchtlinge vermieten will, könne sie daher nicht sagen.

(Quelle: Volksstimme, 02.02.2016)

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