Gerade erst hatte die Stadt per Ratsbeschluss durchgesetzt, dass auf der Südseite des Neustädter Sees dauerhaftes Wohnen untersagt wird, da rudert sie wieder zurück und will die erste Ausnahme genehmigen lassen. Rund um den beschaulichen Hohmannschen See gibt es eine Wochenendhaussiedlung, die auch genau das bleiben soll. Ein Rückzugsort am Wochenende für stressgeplagte Großstädter. Um möglichen Bestrebungen, dort dauerhaft zu wohnen, vorzubeugen, zückte die Stadtverwaltung den B-Plan-Joker. Die im Zuge des Rundwegs um den Neustädter See neu angelegte Erschließungsstraße könnte diese auslösen, befüchtete man im Stadtplanungsamt.
Der Bebauungsplan Nr. 122-2 „Südseite Neustädter See“ wurde im vergangenen Dezember vom Stadtrat bestätigt und ist seit dem 4. Januar rechtsverbindlich. Damit ist sichergestellt, dass rund um den Hohmannschen Badesee keine Wohnnutzung gestattet ist. Kaum ein Vierteljahr später soll nun die Ausnahme von der Regel genehmigt werden. Eine Baracke gegenüber des Eingangs zum Hauptstrand ist Ziel der Änderung. Das Gebäude, in dem die Boote eines Verleihs lagern, will der Eigentümer umbauen. Dazu soll es aufgestockt werden, im Obergeschoss soll eine Wohnung zum Eigenbedarf entstehen. Da die Wohnnutzung in dem im rechtsverbindlichen B-Plan festgesetzten Sondergebiet jedoch nicht zulässig ist, muss dieser geändert werden. Durch das Lagergebäude unterscheide sich das fragliche Grundstück ohnehin von den anderen Bereichen des Wochenendhausgebiets, da dort „derzeit keine Erholungsnutzung stattfi ndet“, heißt es in der Begründung. Aufgrund der bestehenden Bebauung werde die geplante bauliche Maßnahme und Nutzung für städtebaulich vertretbar eingeschätzt. „Die Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die geordnete städtebauliche Entwicklung ergab, dass die zukünftige Wohnnutzung hier grundsätzlich vertretbar ist“, lautet das Urteil. Aus Sicht der Stadtverwaltung wird sich der Umbau der barackenartigen Bebauung zudem positiv auf das Umfeld auswirken. Dass den unmittelbaren Nachbarn womöglich die Nachmittagssonne abhanden kommt, wird akzeptiert: „Für sie entsteht durch die geplante Bebauung eine Vergrößerung der Baumasse auf dem Nachbargrundstück, dies wird jedoch für städtebaulich vertretbar gehalten.“
(Quelle: Volksstimme)
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