Bernd-Rüdiger Przybylski hat grundsätzlich nichts gegen den Weg, der Spaziergänger und Radfahrer um den Neustädter See führen soll. Doch dass die Stadt dafür ein Grundstück, das sein verstorbener Vater besaß, bebauen, aber nicht entsprechend bezahlen will, stinkt ihm. Seit 1960 nutze die Stadt die schmale Fläche am Kinderbadestrand, ein Pachtvertrag aus dem Jahr 1962 regle dies, erzählt er. Über dessen Rechtsgültigkeit sind die beiden Parteien aber uneins. Während Bernd- Rüdiger Przybylski auf den 50 Jahre alten Vertrag, „auf der Grundlage bestehender Gesetze“ wie er sagt, pocht und ausstehende Pachtzahlungen einfordert, sieht die Stadt dies anders. Für eine Klärung der Rechtsgültigkeit des Vertrags durch das Amtsgericht besteht für sie kein Handlungsbedarf. Sie will das Grundstück inzwischen aber kaufen. Nach seiner Darstellung für knapp 1,50 Euro pro Quadratmeter, er hält jedoch nach statistischer Auswertung circa 27 Euro für angemessen.
Es sei unverständlich, dass die Grundstücke als Ackerland mit einem Bodenrichtwert von 1,60 Euro pro Quadratmeter deklariert werden, obwohl es sich um ein Naherholungsgebiet handele. Als Eigentümer des Grundstückes ist eine Erbengemeinschaft eingetragen. Von allen Erbschaftsmitgliedern liege der Stadt die Verkaufsbewilligung zum Verkehrswert vor, so Przybylski. Um andere Betroffene zu mobilisieren, ruft er jetzt eine Interessengemeinschaft zur „Unterstützung der Grundstückseigentümer beim Verkauf ihrer Grundstücke am Neustädter See“ ins Leben. Die IG solle „unter Berücksichtigung der bestehenden Gesetze, der Interessen der Stadt und der Eigentümer im Sinne aller Beteiligten ohne Rechtsberatung diskutieren und vertreten.“ Auf Seiten der Stadt gibt man sich zu dem Thema verschlossen. „Da es sich hier um ein laufendes Verfahren zu nichtöffentlichen Grundstücksangelegenheiten handelt, können wir keine Informationen geben“, erklärt Pressesprecher Michael Reif auf Volksstimme- Nachfrage. Er räumt nur ein, dass die Stadt für die Realisierung des Rundweges auch Grundstücksflächen, die sich in Privateigentum befinden, benötigt. „Wir verfolgen daher seit längerer Zeit das Ziel, die erforderlichen Flächen von den Privateigentümern und im Einvernehmen mit ihnen zu erwerben“, teilt er mit. Damit solle eine eventuelle Enteignung abgewendet werden. Denn als letzten Schritt, um das Rundweg-Projekt umsetzen zu können, sieht das Baugesetzbuch diese Maßnahme vor. „Sie ist zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert“, heißt es dort. Bernd-Rüdiger Przybylski hofft nun auf Unterstützung, um dem zu entgehen. (Quelle: Volksstimme)
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